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In welchen Führerscheinklassen bilden wir aus?

Hier findest Du einen Überblick aller Führerscheinklassen, die wir anbieten

PKW-Klassen

Klasse B / BF17

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A):

 

mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg

  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrer, ausgelegt sind
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • bei Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist die zulässige Gesamtmasse in Kombination mit der Gesamtmasse des Kraftfahrzeugs auf 3.500 kg begrenzt.


Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).

 

Eingeschlossene Klassen: AM, L.

Klasse B197

Die ab dem 01.04.2021 geltende Schlüsselzahl ermöglicht es auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 

  • 10 Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • eine 15-Minütige finale Testfahrt mit einem Fahrlehrer mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, der dann entscheidet, ob Du auf ein Fahrzeug mit Automatik wechseln kannst
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule
 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).

Klasse B96

Fahrzeugkombinationen:

 

  • die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen
  • mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
  • mit zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

 

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren). Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

 

Eingeschlossene Klassen: keine.

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen:

  • die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen
  • mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers, die nicht mehr als 3.500 kg beträgt

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren). Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen: keine.

Motorrad-Klassen

Mofa

Mofa:

 

  • einspurige, einsitzige Fahhräder mit Hilfsmotor
  • maximal 25 km/h bbH
  • Verbrennungsmotor mit 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor


Mindestalter: 15 Jahre (Einwilligung der Erziehungsberechtigten für unter 18 Jährige notwendig).

 

Eingeschlossene Klassen: keine. (Es ist nur eine Theorieprüfung notwendig)

Die Ausbildung der Führerscheinklasse AM bieten wir in unserer Fahrschule nicht an!

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen):

 

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • Verhältnis zum Gewicht maximal 0,2 kW/kg
  • nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

 

Mindestalter: 18 Jahre.

 

Eingeschlossene Klassen: AM, A1.

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen):

 

  • Hubraum über 50 cm³
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

 

Dreirädrige Kleinkrafträder:

 

  • Motorleistung von mehr als 15 kW

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Räder:

 

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Motorleistung von mehr als 15 kW

 

Mindestalter: 24 Jahre bei Ersterwerb, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2.