Hier findest Du einen Überblick aller Führerscheinklassen, die wir anbieten
PKW-Klassen
Klasse B / BF17
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A):
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg
die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrer, ausgelegt sind
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
bei Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist die zulässige Gesamtmasse in Kombination mit der Gesamtmasse des Kraftfahrzeugs auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
Eingeschlossene Klassen: AM, L.
Klasse B197
Die ab dem 01.04.2021 geltende Schlüsselzahl ermöglicht es auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
10 Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
eine 15-Minütige finale Testfahrt mit einem Fahrlehrer mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, der dann entscheidet, ob Du auf ein Fahrzeug mit Automatik wechseln kannst
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
Klasse B96
Fahrzeugkombinationen:
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen
mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
mit zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren). Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine.
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen:
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen
mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers, die nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren). Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine.
Motorrad-Klassen
Mofa
Mofa:
einspurige, einsitzige Fahhräder mit Hilfsmotor
maximal 25 km/h bbH
Verbrennungsmotor mit 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15 Jahre (Einwilligung der Erziehungsberechtigten für unter 18 Jährige notwendig).
Eingeschlossene Klassen: keine. (Es ist nur eine Theorieprüfung notwendig)
Die Ausbildung der Führerscheinklasse AM bieten wir in unserer Fahrschule nicht an!
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen):
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
Verhältnis zum Gewicht maximal 0,2 kW/kg
nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Mindestalter: 18 Jahre.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1.
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen):
Hubraum über 50 cm³
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder:
Motorleistung von mehr als 15 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Räder:
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre bei Ersterwerb, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2